Recital 12 claims that the coverage in respect of legal professionals should be ‘maintained unchanged’; if this is indeed to be the case the wording should be exactly the same as in the previous directives rather than appearing to introduce changes which soften the protection of legal professional privilege.
Laut Erwägung 12 sollte die Regelung, wonach Angehörige von Rechtsberufen unter die Geldwäschebekämpfungsvorschriften der Gemeinschaft fallen, „unverändert beibehalten werden“; wenn dies wirklich der Fall sein soll, muss der Wortlaut genau der gleiche sein wie in den vorherigen Richtlinien, anstatt dass Änderungen eingeführt werden, die den Schutz des Privilegs der Angehörigen von Rechtsberufen aufweichen.