(31) it is des
irable for a better management of wine-growing potential for an inventory of such potential to be compiled at Member State or at regional level; to encourage Member States to compile the inventory, access to the regularisation of unlawfully planted areas, the increase in planting rights and support for restructuring and conversion should be limited to those who have compiled the inventory; in t
he case of regional inventories, those regions which compiled the inventory should not be excluded from eligibility for the res
...[+++]tructuring and conversion measures because other regions have not compiled an inventory; however, all the regional inventories must be completed by 31 December 2001; (
31) Für eine bessere Bewirtschaftung des Weinbaupotentials sollten die Mitgliedstaaten oder die betreffenden Regionen eine Aufstellung darüber vornehmen. Als Anreiz für die Mitgliedstaaten, eine solche Aufstellung auszuarbeiten, sollte die Möglichkeit der nachträglichen Genehmigung der rechtswidrig angelegten Rebflächen, der Ausweitung der Pflanzungsrechte und der Unterstützung für die Umstrukturierung und Umstellung denjenigen Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben, die die Aufstellung vorgenommen haben. Im Fall regionaler Aufstellungen dürfen die Regionen, die die Aufstellung vorgenommen haben, von den Vorteilen aus den Maßnahmen zur nachträglichen Genehmigu
...[+++]ng, zur Umstrukturierung und zur Umstellung nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil andere Regionen diese Aufstellung nicht vorgenommen haben. Alle regionalen Aufstellungen müssen jedoch vor dem 31. Dezember 2001 fertiggestellt sein.