Fourthly, the Commission claims that by failing to establish a performance scheme such as to encourage railway undertakings and the infrastructure manager to minimise disruption and improve the performance of the railway network, the Czech Republic has failed to fulfil its obligations under EU law.
Als Viertes macht die Kommission geltend, dass die Tschechische Republik gegen ihre unionsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen habe, da sie es unterlassen habe, eine leistungsabhängige Entgeltregelung zu schaffen, die den Eisenbahnunternehmen und dem Betreiber der Infrastruktur Anreize zur Minimierung von Störungen und zur Erhöhung der Leistung des Schienennetzes biete.