In the case of aid for a research and development project being carried out in collaboration between research organisations and undertakings, the combined aid deriving from direct government support for a specific project and, where they constitute aid, contributions from research organisations to that project may not exceed the applicable aid intensities for each beneficiary undertaking.
Bei Beihilfen für ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, das in Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen durchgeführt wird, darf die kombinierte Beihilfe, die sich aus der direkten staatlichen Unterstützung für ein bestimmtes Vorhaben und, soweit es sich dabei um Beihilfen handelt, den Beiträgen von Forschungseinrichtungen zu diesem Vorhaben ergibt, für jedes begünstigte Unternehmen die geltenden Beihilfeintensitäten nicht übersteigen.