In accordance with the rules set out in section 1.3.4 of Annex V to Directive 2000/60/
EC, when monitoring compliance with the EQS, including
those expressed as maximum allowable concentrations, Member States may introduce statistical methods, such as a percentile calculation, to
deal with outliers, that is extreme deviations from the mean, and false readings in order to ensure an acceptable level of confidence
...[+++]and precision.
Gemäß den in Randnummer 1.3.4 von Anhang V der Richtlinie 2000/60/EG enthaltenen Bestimmungen können die Mitgliedstaaten bei der Überwachung der Einhaltung der Umweltqualitätsnormen, einschließlich der als zulässige Höchstkonzentrationen ausgedrückten Normen, statistische Methoden wie etwa eine Perzentilberechnung einführen, um Ausreißerwerte, das heißt extreme Abweichungen vom Durchschnittswert, und falsche Messergebnisse zu berücksichtigen, damit ein akzeptables Maß an Zuverlässigkeit und Genauigkeit sichergestellt werden kann.