Therefore, considering that the meat and bone meal not processed according to the standards cannot be traded, but can be sent to other Member States for destruction, this proposal lays down detailed rules for the movement of meat and bone meal to other Member States for incineration or use as fuel, or until 31 March 1998 for further processing.
Da also Fleisch- und Knochenmehl, das nicht nach den neuen Vorschriften verarbeitet wurde, nicht in den Verkehr gebracht werden darf, es aber gestattet ist, dieses Material zum Zwecke der Beseitigung in andere Mitgliedstaaten zu verbringen, ist in diesem Vorschlag genau geregelt, wie die Verbringung von Fleisch- und Knochenmehl in andere Mitgliedstaaten zum Zwecke der Verbrennung, der Verwendung als Brennstoff oder (bis 31. März 1998) der Weiterverarbeitung zu erfolgen hat.