Nevertheless a fully-fledged common return policy must additionally strive for medium-term legislative measures which will not only smoothen cooperation among Member States, such as the binding mutual recognition of return decisions, but will also set certain common minimum standards on expulsion, detention and removal, to guarantee that all Member States – not only the 15 but all 25 – abide by and respect human and fundamental rights standards.
Dennoch müssen im Rahmen einer umfassenden Gemeinschaftspolitik zur Rückkehr entsprechender Personen zusätzlich mittelfristige gesetzliche Regelungen wie die verbindliche gegenseitige Anerkennung von Rückführungsbeschlüssen angestrebt werden, die nicht nur die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erleichtern, sondern die auch bestimmte gemeinsame Mindeststandards für Ausweisung, Inhaftierung und Abschiebung festsetzen, um zu gewährleisten, dass alle Mitgliedstaaten, und zwar nicht nur die 15, sondern alle 25 Mitgliedstaaten Menschen- und Grundrechtsnormen einhalten und respektieren.