(77) To further protect consumers, it is also appropriate to ens
ure that investment firms do not remunerate or assess the perfo
rmance of their own staff in a way that conflicts with the firm's duty to act in the best interests of their clients, for example th
rough remuneration, sales targets or otherwise which provide an incentive for recommending or selling a particular financial instrumen
...[+++]t when another product may better meet the client’s needs.
(77) Um die Verbraucher zusätzlich zu schützen, sollte auch dafür gesorgt werden, dass Wertpapierfirmen die Leistung ihrer Mitarbeiter nicht in einer Weise vergüten oder bewerten, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden zu handeln, kollidiert, beispielsweise durch Vergütung, Verkaufsziele oder in anderer Weise, wodurch Anreize geschaffen werden, ein bestimmtes Finanzinstrument zu empfehlen oder zu verkaufen, obwohl ein anderes Produkt den Bedürfnissen des Kunden besser entspräche.