6. Reaffirms that, while it is vital to separate the regulation of content in TV from regulation of the infrastructure,
the obligation for cable operators to broadcast certain channels must continue; this is important in
order to secure the distribution of public services, inter alia, minority language channels; these "must carry" rules remain justified in the digital broadcasting environment, provided that they are proportionate and limited to those channels covered by a public service broa
...[+++]dcast remit as defined in Protocol 32 of the EC Treaty, and that operators subject to these rules receive reasonable remuneration, taking into account the non-profit nature of public service broadcasting and the value of these broadcast channels to operators; 6. hält es für entscheidend, die Regelungen im Hinblick auf den Inhalt des Fernsehens von den Regelungen betreffend die Infrastruktur zu trennen, und bekräftigt, daß die Verpflichtung für die Kabelbetreiber, auf bestimmten Kanälen zu senden, erhalten bleiben muß; dies ist wichtig, um die Verbreitung öffentlicher Dienstleistungen, u.a. Kanäle für Minderheitensprachen, sicherzustellen; doch bleiben die "Must-carry”-Verpflichtungen in der digitalen Rundfunkumgebung gerechtfertigt, vorausgesetzt, daß diese Regeln verhältnismäßig sind und sich auf Kanäle beschränken, die von einem öffentlichen Rundfunksender betrieben werden, wie im Protokoll zum EG-Vertrag festgelegt, und daß die Betreiber, für die diese Regeln gelten, vernünftige Ver
gütungen e ...[+++]rhalten, wobei zu berücksichtigen ist, daß der öffentliche Rundfunk nicht gewinnorientiert ist und daß diese Rundfunkkanäle für die Betreiber wertvoll sind;