6. No parts of the Schengen Information System shall be connected nor shall the data contained therein to which the national members or their assistants have access be transferred to any computer system for data collection and processing in operation by or at Eurojust nor shall any parts of the Schengen Information System be downloaded.
(6) Die Teile des Schengener Informationssystems, zu denen die nationalen Mitglieder und die sie unterstützenden Personen Zugang haben, oder die hierin gespeicherten Daten, auf die sie Zugriff haben, werden nicht mit einem von oder bei Eurojust betriebenen Computersystem für die Datenerhebung und -verarbeitung verbunden bzw. in ein solches übernommen, noch werden bestimmte Teile des Schengener Informationssystems heruntergeladen.