4. Calls on the Commission and the Member States to actively
participate in the negotiations within the IMO to ensure the adoption, in the forthcoming convention, of an equivalent level of independent control and enforcement to that adopted in the Basel Convention of 1992 on the Control of Transboundary Movements of H
azardous Wastes and their Disposal and in the Basel Ban Amendment and also the incorporation,
with due consideration to labour conditions
and the associated ...[+++]health and safety issues, of the aforementioned minimum standards that ensure the highest level of environmental protection; 4. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, aktiv an den Verhandlungen innerhalb der IMO mitzuwirken, um dafür zu sorgen, dass für das künftige Übereinkommen ein Niveau an unabhängiger Kontrolle und Durch
setzung beschlossen wird, das dem Niveau entspricht, das im Basler Übereinkommen von 1992 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung sowie bei dem als Änderung zum Basler Übereinkommen eingeführten Ausfuhrverbot vorgesehen ist, und dass zudem die genannten Mindestnormen, die den Schutz der Umwelt auf höchstem Niveau gewährleisten, unter gebührend
...[+++]er Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen und der damit zusammenhängenden Gesundheits- und Sicherheitsprobleme in den Übereinkommenstext einbezogen werden;