1. Member States shall, in cooperation with energy companies ensure that always when a new connection is made or an existing meter needs to be replaced, and otherwise in so far as it is technically possible, financially reasonable and proportionate in relation to the potential savings, end-use customers of net-bound energy companies are provided with competitively priced individual meters that accurately reflect the customer's actual energy consumption and actual time of use.
(1) Die Mitgliedstaaten stellen in Zusammenarbeit mit den Energieunternehmen sicher , dass die Endkunden von Unternehmen für netzgebundene Energie individuelle Zähler zu wettbewerbsfähigen Preisen erhalten , die den tatsächlichen Energieverbrauch des Kunden und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln, und zwar in allen Fällen, in denen ein Neuanschluss hergestellt wird oder ein vorhandener Zähler ersetzt werden muss, sowie zusätzlich dann, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist und wenn die Kosten in einem sinnvollen Verhältnis zu den potenziellen Einsparungen stehen.