Since the objective of the two directives is the protection of natural resources concerned, irrespective of the activity that causes damage to them, and since such resources are vulnerable and can therefore also rather easily be damaged by other than inherently dangerous activities, a liability regime applicable to biodiversity damage should also cover other than dangerous activities which cause significant damage in protected Natura 2000 areas.
Da das Ziel dieser beiden Richtlinien im Schutz der betreffenden natürlichen Ressourcen unabhängig von den Tätigkeiten, die einen Schaden an ihnen hervorrufen, besteht und da diese Ressourcen empfindlich sind und daher recht leicht durch Tätigkeiten, die normalerweise nicht als von vornherein gefährlich eingestuft werden, geschädigt werden können, sollte das auf Schädigungen der biologischen Vielfalt anwendbare Haftungssystem auch andere als gefährliche Aktivitäten umfassen, die zu erheblichen Schäden in durch Natura 2000 geschützten Gebieten führen.