The OAD should, therefore, stress the need to simplify procedures with a view to facilitating the implementation of the 11th EDF, and the provisions implementing the OAD should incorporate these simplified rules.
Auch wäre es zweckmäßig, im Übersee-Assoziationsbeschluss hervorzuheben, dass die Verfahrensvorschriften im Sinne einer erleichterten Verwendung des 11. EEF vereinfacht werden müssen und darauf zu achten ist, dass die Bestimmungen der Durchführungsverordnung zum Übersee-Assoziationsbeschluss diese vereinfachten Bestimmungen widerspiegeln.