Therefore, the advantage of this preferential status is not an absolute priority, but that it enables the creditor to refrain from signing the general creditors’ agreement and to opt for a special agreement in order to obtain conditions which, on the basis of the applicable national law, must be more favourable than those provided for in the general creditors’ agreement.
Folglich ist der aus diesem Vorrang zu ziehende Vorteil nicht der Besitz absoluter Priorität, sondern liegt vielmehr in der Möglichkeit, von der Unterzeichnung des Generalvergleichs mit den Gläubigern Abstand zu nehmen und sich für eine Einzelvereinbarung zu entscheiden mit dem Ziel, Bedingungen zu erhalten, die — gemäß geltendem nationalem Recht — günstiger als die sein müssen, die der Generalvergleich mit den Gläubigern gewährt.