An operator shall not operate an aeroplane with an approved passenger seating configuration of more than 30 passengers on overwater flights at a distance from land suitable for making an emergency landing, greater than 120 minutes at cruising speed, or 400 nautical miles, whichever is the lesser, unless the aeroplane complies with the ditching requirements prescribed in the applicable airworthiness code.
Der Luftfahrtunternehmer darf Flugzeuge mit einer genehmigten Fluggastsitzanzahl von mehr als 30 Sitzen nicht für Flüge über Wasser einsetzen, bei denen die Entfernung zu einer für eine Notlandung geeigneten Stelle an Land größer ist als die Strecke, die bei Reisefluggeschwindigkeit in 120 Minuten zurückgelegt werden kann, oder die mehr als 400 NM beträgt; maßgeblich ist die kürzere der beiden Strecken. Hiervon ausgenommen sind Flugzeuge, die die in den anzuwendenden Bauvorschriften enthaltenen Bestimmungen für die Notwasserung erfüllen.