(14) In order to simplify the lives of heirs and legatees habitually resident in a
Member State other than that in which the succession is being or will be dealt with, this Regulati
on should allow any person entitled under the law
applicable to the succession to make declarations concerning the acceptance or the waiver of the succession, a legacy or a reserved share, or
...[+++] concerning the limitation of his liability for the debts of the estate, to make such declarations in the form provided for in the law of the Member State of his habitual residence before the courts of that Member State.(14) Im Interesse der Erben und Vermächtnisnehmer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat haben, in dem der Nachlass abgewickelt wird oder werden soll, sollte diese
Verordnung es jeder Person, die nach dem auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Recht dazu berechtigt ist, ermöglichen, Erklärungen über die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, eines Vermächtnisses oder eines Pflichtteils oder zur Begrenzung ihrer Haftung für Nachlassverbindlichkeiten vor den Gerichten des Mitgliedstaats ihres gewöhnlichen Aufenthalts in der Form abzugeben, die nach dem Recht dieses Mitglie
...[+++]dstaats vorgesehen ist.