(2) Steps should be taken to facilitate the free movement of holders of national long-stay visas pending the issue
of their residence permits, by stipulating that such visas, which currently enable their holders to transit only once through the territories of the other Member States in order to reach the territory of the State which issued the visa, are concurrently valid as uniform short-stay visas, provided that the applicants fulfil the conditions o
...[+++]f entry and residence laid down in the Convention implementing the Schengen Agreement of 14 June 1985 signed at Schengen on 19 June 1990. (2) Es ist angebracht, den freien Verkehr von Inhabern eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt, die auf die Ausstellung ihres Aufenthaltstitels warten, dadurch zu erleichtern, dass dieses
Visum, das derzeit dessen Inhaber nur zur einmaligen Durchreise durch das Hoheitsgebiet anderer Mitgliedsta
aten berechtigt, um sich in das Hoheitsgebiet des Staates zu begeben, der das Visum erteilt hat, gleichzeitig als einheitliches Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt Gültigkeit besitzt, sofern der Antra
...[+++]gsteller die Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen des am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 erfuellt.