Ü
berstellung von Personen, die unter die in Artikel 6 Buchstaben a und b g
enannten Kategorien fallen, von einem Mitgliedstaat, der ihnen internationalen Schutz gewährt hat, in einen anderen Mitgliedstaat, der ihnen einen ähnlichen Schutz bieten wird, und Ü
berstellung von Personen, die unter die in Artikel 6 Buchstabe c genannte Kategorie fallen, in einen anderen Mitgliedstaat, in dem ihr Antrag auf internationalen Schutz geprüft we
...[+++]rden wird.