The sanctions concerning the arms embargo, military cooperation and the training of military forces, with the exception of units not intended for preparation for combat encouraging respect for human rights and preparing the military for control by a democratic civilian government remain and are the subject of the new common position, entering into force on 1 November 1998.
Die Sanktionen betreffend das Waffenembargo, die militärische Zusammenarbeit und die Schulung von Militärangehörigen mit Ausnahme der Schulungsmaßnahmen, die nicht der Vorbereitung auf den Kampfeinsatz dienen und auf die Wahrung der Menschenrechte und die Vorbereitung der Militärangehörigen auf die Kontrolle durch eine demokratische Zivilregierung abzielen, gelten weiterhin und sind Gegenstand des neuen Gemeinsamen Standpunkts, der am 1. November 1998 in Kraft tritt.