When an individual is a victim of crime in a country other than that in which they reside, it is unlikely that the victim will have much time to set in motion the appropriate criminal and civil procedures, beyond reporting the criminal act. We feel, therefore, that the system should allow the victim to set these procedures in motion easily, from his or her country of residence.
Wenn die Person in einem anderen Staat als dem, in dem sie ihren Wohnsitz hat, Opfer eines Verbrechens wird, ist es wenig wahrscheinlich, dass das Opfer viel Zeit hat, um neben der Mitteilung über den Sachverhalt des Verbrechens die entsprechenden strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren einzuleiten. Deshalb sollte unserer Auffassung nach das System dem Opfer die Möglichkeit bieten, diese Verfahren von seinem Wohnsitzstaat aus in einfacher Form einleiten zu können.