1901 | Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit
einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit
einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen: | Herstellen –aus Vormaterialien jeder Position,
...[+++]ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis–bei dem alle verwendeten Vormaterialien der Kapitel 4, Position 1006 und Kapitel 11 vollständig gewonnen oder hergestellt sind und–bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien des Kapitels 17 30 v. H. des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreitet | |