21. Is concerned about the wide margin of interpretation and application allowed by the Anti-Terror Law and the Criminal Code, in particular in cases where membership of a terrorist organisation has not been proven and where an act or statement is deemed to coincide with the aims of a terrorist organisation; expresses concern regarding continuing reports of torture and ill-treatment in pol
ice stations and in prisons, the excessive use o
f force by police officers during demonstrations and the lack of progress in bringing State officia
...[+++]ls to justice for alleged human rights abuses; urges Turkey to review the Anti-Terror Law as a matter of priority and to comply rigorously with its international human rights obligations by amending its relevant legislation; welcomes the decision to provide judges and prosecutors with in-service training on freedom of expression and freedom of the press and on the fundamental role of the European Court of Human Rights; urges the Government of Turkey to provide systematic adequate training to its police on the case law of the European Court of Human Rights; emphasises the need to set up an effective police complaint mechanism; would welcome further measures to improve direct access to Turkish courts by individual citizens in defence of their rights in order to reduce the number of cases filed at the European Court of Human Rights in Strasbourg; 21. ist besorgt über den großen Auslegungsspielraum und die weitreichende Anwendung, die das türkische Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus und das türkische Strafgesetzbuch ermöglichen, insbesondere in den Fällen, in denen die Mitgliedschaft in ei
ner terroristischen Vereinigung nicht nachgewiesen worden ist und wenn angenommen wird, dass eine Handlung oder eine Erklärung mit den Zielen einer terroristischen Vereinigung zusammenfällt; ist besorgt über die nicht abreißenden Berichte über Folter und Misshandlung in Polizeidienststellen und Hafteinrichtungen, den übermäßigen Einsatz von Gewalt durch Polizeibeamte während Demonstrationen u
...[+++]nd mangelnde Fortschritte bei der Einleitung von Gerichtsverfahren gegen Staatsbeamte wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Menschenrechte; fordert die Türkei eindringlich auf, das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus dringend zu überarbeiten und ihre internationalen Menschenrechtsverpflichtungen durch die Änderung ihrer einschlägigen Rechtsvorschriften streng einzuhalten; begrüßt den Beschluss, Richter und Staatsanwälte berufsbegleitend zur freien Meinungsäußerung und zur Pressefreiheit sowie zur grundlegenden Rolle des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte zu schulen; fordert mit Nachdruck, dass die Regierung der Türkei systematisch geeignete Schulungen für ihre Polizei zur Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anbietet; betont, dass ein wirksamer Mechanismus für Beschwerden über die Polizei eingerichtet werden muss; würde weitere Maßnahmen begrüßen, durch die der direkte Zugang von Einzelpersonen zu türkischen Gerichten zur Verteidigung ihrer Rechte verbessert wird, damit sich die Zahl der vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anhängigen Rechtssachen verringert;