I
n particular, proceedings may be brought under these circumstances (a) if proceedings would be impossible or cannot reasonably be brought or conducted in a third State with which the dispute is closely connected, or (b) if a judgment given in a third State would
not be entitled to recognition and enforcement in the Member State of the court seised and such recognition
and enforcement is necessary for the claimant’s rights to be sa
...[+++]tisfied.
Insbesondere kann eine Streitigkeit unter diesen Umständen vor den Gerichten eines Mitgliedstaats verhandelt werden, wenn a) es nicht zumutbar ist oder es sich als unmöglich erweist, ein Verfahren in einem Drittstaat, zu dem die Streitigkeit einen engen Bezug aufweist, einzuleiten oder zu führen, oder b) wenn eine in einem Drittstaat über die Streitigkeit ergangene Entscheidung in einem Mitgliedstaat nicht anerkannt und vollstreckt werden könnte, in dem das Gericht nach innerstaatlichem Recht befasst wurde, und eine Anerkennung und Vollstreckung für die Durchsetzung der Rechte des Klägers notwendig wären.