Where 95 % of the inputs, outputs and corresponding emissions of the heat benchmark sub-installation, of the fuel benchmark sub-ins
tallation or of the process emissions sub-instal
lation, serve sectors or subsectors deemed to be exposed to a significant risk of carbon leakage as determined by Decision 2010/2/EU or where 95 % of the inputs, outputs and corresponding emissions of the heat benchmark sub-installation, of the fuel benchmark sub-ins
tallation or of the process emissions ...[+++] sub-installation serve sectors or subsectors not deemed to be exposed to a significant risk of carbon leakage, Member States may exempt the operator from providing data allowing for the distinction in terms of carbon leakage exposure.Betreffen 95 % der Inputs, Outputs und diesbezüglichen Emissionen des Anlagenteils mit Wärme-Benchmark, des Anlagenteils mit Brennstoff-Benchmark oder des Anlagenteils mit Prozessemissionen Sektoren oder Teilsektoren, von denen gemäß dem Beschluss 2010/2/EU der Kommission angenommen wird, dass sie einem erheblichen Risiko einer Verlagerung von CO-Emissionen ausgesetzt sind, oder betreffen 95 % der Inputs, Outputs und diesbezüglichen Emissionen des Anlagenteils mit Wärme-Benchmark, des Anlagenteils mit Brennstoff-Benchmark oder des Anlagenteils mit Prozessemissionen Sektoren oder Teilsektoren, von denen nicht angenommen wird, dass sie einem erheblichen Risiko einer Verlagerung von CO-Emissionen ausgesetzt sind, so können die Mitgliedstaaten
...[+++]den Anlagenbetreiber von der Verpflichtung zur Vorlage von Daten befreien, anhand deren nach dem Risiko der Verlagerung von CO-Emissionen differenziert werden kann.