In the absence of Community harmonisation, the relevant public authorities in the Member States are in principle free to decide whether to provide a service of general interest themselves or whether to entrust its provision to another (public or private) entity [30]. However, providers of services of general economic interest, including in-house service providers, are undertakings and therefore subject to the competition rules of the Treaty [31].
In Ermangelung einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene steht es den betroffenen öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten in der Regel frei, darüber zu befinden, ob eine Dienstleistung von allgemeinem Interesse von ihnen selber oder von einem Dritten, d.h. einem anderen (öffentlichen oder privaten) Akteur, erbracht werden soll [30]. Da es sich jedoch bei den Erbringern von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, einschließlich der Inhouse-Leistungserbringer, um Unternehmen handelt, unterliegen diese den Wettbewerbsbestimmungen des EG-Vertrags [31].