(19b) The International Labour Organization has adopted a Convention 1 and a Recommendation 2 on Radiation Protection, applicable to all activities involving exposure of workers to ionising radiation in the course of work, and requires appropriate steps to be taken to ensure the effective protection of workers in the light of current knowledge.
(19b) Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) hat ein Übereinkommen 1 und eine Empfehlung 2 zum Schutz vor Strahlung angenommen, die auf alle Tätigkeiten Anwendung finden, bei denen Arbeitnehmer bei der Arbeit ionisierenden Strahlen ausgesetzt werden, und schreibt vor, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um den wirksamen Schutz der Arbeitnehmer nach dem jeweils aktuellen Wissensstand zu gewährleisten.