3. By way of derogation from paragraph 2, the data specified in paragraph 2 relating to persons apprehended as described in paragraph 1 who remain physically on the territory of the Member States but are kept in custody, confinement or detention upon their apprehension for a period exceeding 72 hours shall be transmitted before their release from custody, confinement or detention.
(3) In Fällen, in denen Personen in der in Absatz 1 beschriebenen Weise aufgegriffen wurden und sich weiterhin im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten, aber, nachdem sie aufgegriffen wurden, für einen Zeitraum von mehr als 72 Stunden die Bewegungsfreiheit durch Haft, Gewahrsam oder Festnahme beschränkt wurde, werden die in Absatz 2 genannten Daten zu diesen Personen abweichend von Absatz 2 vor der Beendigung der Haft, des Gewahrsams oder der Festnahme übermittelt.