The Commission's rescue and restructuring guidelines allow Member States to support companies in difficulty, provided, in particular, that the public measures are limited in time and scope and contribute to an objective of common interest.
Nach den Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen der Kommission dürfen die Mitgliedstaaten Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, Beihilfen gewähren, sofern die staatlichen Maßnahmen befristet sind, ihr Anwendungsbereich begrenzt ist und sie zu einem Ziel von gemeinsamem Interesse beitragen.