In cases of non-recognition (see commentary on Article 15), proof must be provided in the required form that the written application or a similar document was notified or, in the case of a judgment in divorce, legal separation or marriage annulment proceedings, that the respondent has unequivocally accepted the content of the judgment (see comment on Article 15 concerning cases of non-recognition).
Die Person, welche die Anerkennung oder Vollstreckung
beantragt, hat also einen Nachweis in der vor
geschriebenen Form über die Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks oder eines gleichwertigen Schriftstücks oder - im Fall einer Entscheidung betreffend die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe - eine Urkunde vorzulegen, aus der hervorgeht, daß der Antragsgegner in eindeutiger Weise mit dem Inhalt dieser Entscheidung einverstanden ist (siehe Erläuterungen zu Artikel 15 b
...[+++]etreffend die Gründe für die Nichtanerkennung).