During a temporary derogation on that ground, the competent authorities may question suspects or accused persons without the lawyer being present, provided that they have been informed of their right to remain silent and can exercise that right, and provided that such questioning does not prejudice the rights of the defence, including the privilege against self-incrimination.
Bei einer vorübergehenden Abweichung aus diesem Grund können die zuständigen Behörden Verdächtige oder eine beschuldigte Personen befragen, ohne dass der Rechtsbeistand zugegen ist, vorausgesetzt, dass sie über ihr Recht, die Aussage zu verweigern, unterrichtet wurden und dieses Recht in Anspruch nehmen können, und die Befragung die Verteidigungsrechte, einschließlich des Schutzes vor Selbstbelastung, nicht beeinträchtigt.