Thus, as the Court found in its judgements, in the case of an infringement stemming from an international agreement, Member States are prevented not only from contracting new international commitments but also from maintaining such commitments in force if they infringe Community law.
Wie der Gerichtshof in seinen Urteilen für Recht erkannt hat, ist es deshalb den Mitgliedstaaten im Fall eines Verstoßes, der sich aus einer völkerrechtlichen Übereinkunft ergibt, nicht nur untersagt, neue völkerrechtliche Verpflichtungen einzugehen, sondern auch, solche geltenden Verpflichtungen aufrechtzuerhalten, wenn sie gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen.