The other collective management organisation, or, where it has as members entities representing rightholders, those members, shall distribute and pay the amounts due to rightholders as soon as possible but no later than six months from receipt of those amounts, unless objective reasons relating in particular to reporting by users, identification of rights, rightholders or matching of information on works and other subject-matter with rightholders prevent the collective management organisation or, where applicable, its members from meeting that deadline.
Die anderen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung oder ihre Mitglieder, wenn es sich dabei um Einrichtungen zur Vertretung von Rechtsinhabern handelt, verteilen und schütten diese Beträge so schnell wie möglich aus, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt an die Rechtsinhaber, es sei denn, es ist ihnen aus objektiven Gründen insbesondere im Zusammenhang mit Meldungen von Nutzern, der Feststellung der Rechte, Rechtsinhabern oder der Zuordnung von Angaben über Werke und andere Schutzgegenstände zu dem jeweiligen Rechtsinhaber nicht möglich, diese Frist zu wahren.