A number of Member States have implemented the definition of "force majeure" in a manner that clearly diverges from the text of the Directive , namely "abnormal and unforeseeable circumstances beyond the control of the person pledging force majeure, the consequences of which would have been unavoidable despite all efforts to the contrary".
Eine Reihe von Mitgliedstaaten legt den Begriff ,höhere Gewalt" in einer Weise aus, die eindeutig vom Text der Richtlinie abweicht, der höhere Gewalt als ,ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse" definiert, ,auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können".