However, it considered the prior authorisation inadequate and disproportionate for achieving the objective of securing energy supplies, because the mere acquisition of shareholdings and/or assets cannot, in principle, be considered as a serious threat to the security of supply, and the prior authorisation cannot ensure, in all cases, that the security of supply will be guaranteed should a real and serious threat occur after the authorisation has been granted.
Doch hielt er die vorherige Genehmigungspflicht für kein angemessenes oder verhältnismäßiges Mittel, die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten, da der bloße Erwerb von Aktien und/oder Beteiligungen grundsätzlich nicht als ernsthafte Gefahr für die Versorgungssicherheit betrachtet werden kann und die vorherige Genehmigung nicht in allen Fällen eine Gewähr dafür bietet, dass die Versorgungssicherheit auch dann garantiert bleibt, wenn sie nach erfolgter Genehmigung tatsächlich ernsthaft bedroht ist.