46. Welcomes the objec
tives of the better regulation agenda; acknowledges the general need to examine the fitness of regulation now and in the future; however, this fitness cannot be decoupled from the functioning of the financial sector as a whole; underlines the role of REFIT in achieving efficient and
effective financial services regulation that takes due account of the proportionality principle and in supporting the stocktaking exercise; calls for Parliament to have a bigger role in the decisions and assessments intrinsic to R
...[+++]EFIT; recalls that the focus must be on improving regulation, not deregulating; stresses that ensuring transparency, simplicity, accessibility and fairness across the internal market should be part of the better regulation agenda for consumers; stresses also that the EU must not create an unintended compliance burden in the drive to bring about greater harmonisation under the CMU; 46. begrüßt die Ziele der Agenda für eine bessere Rechtsetzung; räumt ein, dass ein durchgängiger Bedarf daran besteht, die Eignung von Rechtsvorschriften zu prüfen, und zwar sowohl jetzt als auch künftig, wobei die Eignung nicht getrennt davon gesehen werden kann, wie der Finanzsektor insgesamt funktioniert; betont, dass REFIT eine wichtige Rolle spielt, was die Ausarbeitung effizienter, wirksamer, das Prinzip de
r Verhältnismäßigkeit wahrender Vorschriften für den Finanzdienstleistungssektor und auch die Unterstützung der Bestandsaufnahme angeht; fordert, dass das Parlament stärker in die intrinsischen Entscheidungen und Bewertungen
...[+++]im Rahmen von REFIT einbezogen wird; weist darauf hin, dass der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Rechtsetzung und nicht auf Deregulierung liegen muss; betont, dass die Gewährleistung von Transparenz, Einfachheit, Zugänglichkeit und Fairness innerhalb des Binnenmarktes Teil der Agenda für eine bessere Rechtsetzung für die Verbraucher sein sollte; betont ferner, dass die EU in ihrem Streben nach stärkerer Harmonisierung im Rahmen der Kapitalmarktunion keine unbeabsichtigten weiteren Belastungen schaffen darf, die aus der Verpflichtung zur Einhaltung der Vorgaben entstehen würden;