Which would be more than 1·83 metres (6 feet) above the ground after the collapse of, or failure to extend of, one or more legs of the landing gear and for which a Type Certificate was first applied for on or after 1 April 2000, unless it has equipment or devices available at each exit, where sub-paragraphs (1) or (2) apply, to enable passengers and crew to reach the ground safely in an emergency.
bei Flugzeugen, für die die Musterzulassung erstmals am oder nach dem 1. April 2000 beantragt wurde, mehr als 1,83 m (6 ft) über dem Boden liegt, wenn eines oder mehrere Fahrwerksbeine versagt haben oder nicht ausgefahren werden konnten, es sei denn, an jedem Ausgang, bei dem die Forderungen von Nummer 1 oder 2 nicht erfüllt sind, ist eine Ausrüstung oder Einrichtung vorhanden, mittels derer die Fluggäste und die Besatzung im Notfall den Boden sicher erreichen können.