– the liability of the launching authority in the event of damage being caused to a third state, as further specified in the UN Convention on International Liability for Damage Caused by Space Objects;
– die Haftung derjenigen Stelle, die einen Gegenstand in den Weltraum befördert hat, im Falle eines Schadens, der einem Drittland zugefügt wird, wie im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände näher erläutert;