29. Expresses great concern at the extreme vulne
rability of migrant workers with irregular or unauthorised status, as they risk being exploited in undeclared work of low standards, with low wages and long working hour
s in unsafe working environments; underlines that any cooperation between labour inspect
ors and immigration authorities should be limited to identifying abusive employers, and should not give rise to sanctions against
...[+++], or expulsions of, the migrant workers concerned, as this would actually undermine the efforts to address undeclared work;
29. zeigt sich sehr besorgt über die extreme Gefährdung von Wanderarbeitnehmern mit irregulärem oder unrechtmäßigem Status, in nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit mit niedrigen Arbeitsstandards, niedrigen Löhnen und langen Arbeitszeiten in unsicheren Arbeitsbedingungen ausgebeutet zu werden; betont, dass jegliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitsinspekteuren und Ausländerbehörden sich auf die Identifizierung ausbeuterischer Arbeitgeber beschränken sollte und nicht zu Sanktionen gegen die betroffenen Wanderarbeitnehmer oder zu deren Ausweisung führen darf, da dies die Anstrengungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit untergraben würde;