13. vertritt die Auffassung, dass alle Arbeitnehmer unabhängig von ihrem Herkunftsland an ihrem Arbeitsplatz in den Genuss derselben Rechte und Arbeitsbedingungen kommen müssen wie inländische Arbeitnehmer; ist des Weiteren der Auffassung, dass jedes künftig
e Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen eine Klausel enthalten muss, durch die verhindert wird, dass Unternehmen das Recht, gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen zu ergreifen, dadurch umgehen oder schwächen, dass sie während Kollektivverhandlungen und bei Arbeitsstreitigkeiten auf Arbeitnehmer aus
...[+++]Drittländern zurückgreifen;