Following the disscusions started in 1999, the Committee in its TEN-Telecom configuration discussed this issue on 12 December 2000 and concluded that a Member State does not enter any financial obligation by approving the submission of a proposal to a TEN-telecom call, except in cases when explicitly giving a financial guarantee, or when acting as a partner in the project.
Im Anschluss an die im Jahre 1999 begonnenen Diskussionen erörterte der Ausschuss diese Frage am 12. Dezember 2000 in der Zusammensetzung für den Bereich TEN-Telekom und kam zu dem Ergebnis, dass ein Mitgliedstaat keine finanzielle Verpflichtung dadurch eingeht, dass er die Einreichung eines Vorschlags gemäß einer Aufforderung von TEN-Telekom annimmt, wenn nicht ausdrücklich eine finanzielle Garantie formuliert wurde bzw. wenn der Mitgliedstaat nicht als Partner des betreffenden Projektes auftritt.