b. For offences c
arrying a custodial sentence of a maximum of five years, provided that the offence is deemed to be minor and did
not cause anyone's death, the public prosecutor must drop proceedings if, as a result of mediation ("aussergerichtlicher Tatausgleich"), payment of a
fine, imposition of community service or a probati
onary period with certain condit ...[+++]ions attached, no other sentence is necessary as a deterrent.
2. Bei Gesetzesverstößen, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht sind, muss der Staatsanwalt von einer Strafverfolgung absehen, wenn eine Bestrafung im Hinblick auf die Zahlung eines Geldbetrags, die Erbringung gemeinnütziger Leistungen, die Bestimmung einer Probezeit mit Auflagen oder eine Mediation (einen ,außergerichtlichen Tatausgleich") nicht geboten erscheint, um den Täter von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten, sofern die Schuld des Täters nicht als schwer anzusehen ist und die Tat nicht den Tod eines Menschen zur Folge gehabt hat [199].