Empowering the police to remove a perpetrator of domestic violence from their home; Access to shelters – Member States have to ensure that shelters are accessible in sufficient numbers and adequately distributed across the country; Support through telephone helplines – Member States are obliged to establish nationwide 24/7 telephone helplines free of charge.
Ermächtigung der Polizei, eine Person, die häusliche Gewalt verübt hat, aus ihrer Wohnung zu entfernen; Zugang zu Unterkünften: Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass landesweit Unterkünfte in ausreichender Zahl und angemessen verteilt zur Verfügung stehen; Unterstützung durch Telefon-Hotlines: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, im gesamten Staatsgebiet Notrufnummern einzurichten, deren Inanspruchnahme kostenlos und rund um die Uhr möglich ist.