1. Member States shall ensure that, where necessary and appropriate given the MTF's position in the overall market for the investment concerned , investment firms operating an MTF establish adequate and effective arrangements to facilitate the effective and regular monitoring of transactions undertaken on or through the facility in order to identify disorderly trading conditions or behaviour that may involve market abuse.
(1) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass, wo dies angesichts der Position des MTF auf dem Gesamtmarkt für die betreffende Investition erforderlich und angebracht ist, Wertpapierhäuser, die ein MTF betreiben, angemessene und wirksame Vorkehrungen treffen, um die effiziente und regelmäßige Überwachung von Geschäften zu erleichtern, die im Rahmen oder mittels des Systems ausgeführt wurden, um marktstörende Handelsbedingungen oder Verhaltensweisen auszumachen, die einen Marktmissbrauch involvieren könnten.