33. Where a New Entrant which has obtained slots pursuant to this Section 2 decides not to commence services on the Affected Route, decides to operate a lower number of frequencies or to cease operating on an Affected Route, it shall inform the Parties in writing and return the unused slots to them immediately.
33. Beschließt ein neuer Anbieter, dem Slots im Rahmen des Verfahrens nach Abschnitt 2 zur Verfügung gestellt wurden, den Betrieb der Schlüsselstrecke nicht aufzunehmen, einzustellen oder auf weniger Verbindungen zu beschränken, so teilt er dies den Parteien schriftlich mit und gibt die nicht verwendeten Slots unverzüglich zurück.