It provides that "[d]uring the sessions of the European Parliament, its members shall enjoy .in the territory of their own State, the immunities accorded to members of their parliament".
Dieser besagt Folgendes: „Während der Dauer der Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments steht seinen Mitgliedern im Hoheitsgebiet ihres eigenen Staates die den Parlamentsmitgliedern zuerkannte Unverletzlichkeit zu.“