According to the Advocate-Generalis conclusions in La Poste, State aid is involved if the assistance is provided 'on financial terms that are more favourable t
han those which the undertaking could obtain from a comparable commercial investor [. . .] in deciding whether there is a subsidy, it seems to me that it is necessary to consider whether a commercial investor would be satisfied with the level of the consideration received for the assistance, having regard to factors such as the cost of providing the assistance, the size of its investment in the undertaking and its return from it, th
e importance of the ...[+++]activity of the undertaking to the investing group as a whole, conditions on the market in question and the period for which the assistance is granted` (9).Entsprechend den Schlußanträgen des Generalanwalts in der Rechtssache "La Poste" liegt eine Beihilfe vor, wenn das betreffende Unternehmen ein Unterstützung zu Bedingungen erhält, "die günst
iger sind als die Bedingungen, die das Unternehmen von einem vergleichbaren gewerblichen Investor erhalten könnte Bei der Entscheidung, ob eine Subvention vorliegt, ist es meines Erachtens nicht erforderlich zu prüfen, ob ein gewerblicher Investor sich mit der Höhe der Gegenleistung zufrieden geben würde, die er für die Unterstützung erhält, wobei Faktoren wie die Kosten der Gewährung der Unterstützung, der Umfang seiner Investition in dieses Unterneh
...[+++]men und sein Ertrag aus der Investition, die Bedeutung der Tätigkeit des Unternehmens für die Investorengruppe in ihrer Gesamtheit, die Konditionen auf dem betreffenden Markt und der Zeitraum, für den die Unterstützung gewährt wird, zu berücksichtigen sind" (9).