(15) To ensure that the vapour pressure of the petrol resulting from blending any two legal petrol-ethanol blends remains within the legal vapour pressure limit, it is necessary to define the permitted vapour pressure waiver for such mixtures so that it takes account of the intrinsic quality of the petrols used and thus corresponds to the actual increase in vapour pressure that results from adding a given percentage of ethanol to petrol.
(15) Um sicherzustellen, dass der Dampfdruck des Ottokraftstoffgemisches, das bei der Mischung zweier zulässiger Ottokraftstoff-Ethanolgemische entsteht, den zulässigen Dampfdruckgrenzwert nicht übersteigt, muss die zulässige Abweichung des Dampfdruckwertes bei solchen Gemischen so festgelegt werden, dass er der eigentlichen Qualität der Ottokraftstoffe Rechnung trägt und somit dem tatsächlichen Dampfdruckanstieg entspricht, der bei der Beimengung eines bestimmten Anteils Ethanol zu Ottokraftstoff entsteht.