Resources are allocated for investment in arable and livestock farming, except for the breeding of warm-blooded horses, poultry or rabbits.
Die Beihilfe wird für Investitionen in der pflanzlichen und tierischen Erzeugung in landwirtschaftlichen Betrieben gewährt. Ausgenommen sind die Zucht warmblütiger Pferderassen sowie die Geflügel- und Kaninchenzucht.