43. If the Parties are unable to agree on a common working language, each Party shall arrange for, and bear the costs of, the translation of its written submissions into the language chosen by the other Party.
43. Können sich die Vertragsparteien nicht auf eine gemeinsame Arbeitssprache einigen, so sorgt jede Vertragspartei dafür, dass ihre Schriftsätze in die von der anderen Vertragspartei gewählte Sprache übersetzt werden, und trägt die entstehenden Kosten.